Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Kauf-, Tausch-, Dienst-, Werklieferungs-, Werk- und ähnliche Verträge, die wir mit den Abnehmern unserer Waren und Dienstleistungen abschließen oder abzuschließen beabsichtigen. Davon abweichende Vertragsbedingungen binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.
II. Angebot , Vertragsabschluß und Anzahlung
1. Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr.
2. Mit Erteilen eines Auftrages verpflichtet sich der Besteller, die bestellte Ware oder Dienstleistung abzunehmen. Fernmündlich oder unseren Mitarbeitern erteilte Aufträge sind von uns erst angenommen, wenn und soweit wir sie unverzüglich ausführen oder innerhalb einer Frist von 15 Arbeitstagen schriftlich bestätigen. Bei unverzüglicher Lieferung verzichtet der Besteller auf eine schriftliche Bestätigung.
3. Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist ab einem Auftragswert von € 1.000,00 € eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtauftragssumme fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung ist der Vertrag verbindlich angenommen. Die Restsumme ist zum vereinbarten Liefertermin zu zahlen.
III. Lieferung
1. Teillieferungen sind zulässig.
2. Wir behalten uns vor, bei Massenartikeln 10% mehr oder weniger, bei technischen Artikeln nach dem Stand der Technik im Lieferzeitpunkt, bei angepassten Artikeln die handelsüblichen Verpackungseinheiten zu liefern oder Verschnitt- oder Mindermengen-Zuschläge zu berechnen.
3. Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten. Jedoch sind Angaben über Lieferfristen freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Im Falle der Verbindlichkeit hat der Besteller unter den Voraussetzungen des § 326 BGB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
4. Höhere Gewalt, besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, sowie unverschuldete Unmöglichkeit bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel, berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.
IV. Versand und Verpackung
1. Der Versand der Waren (auch etwaiger Rücksendungen) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Das gilt auch dann, wenn wir die Waren mit eigenen Fahrzeugen zustellen, in diesem Fall sind wir berechtigt, Zufuhrkosten bis zur Höhe der Gebühren, die bei Wahl einer anderen Versandart entstehen würden, zu berechnen.
2. Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für billigsten Versand.
3. Wir behalten uns das Recht vor, den Versand nicht vom Erfüllungsort im Sinne der Ziffer XI, sondern von einem anderen Ort unserer Wahl vorzunehmen.
4. Die Verpackung wird (zu Selbstkosten) gesondert berechnet. Für Verpackungen, die auf der Rechnung als „rücksendungsfähig“ bezeichnet werden, vergüten wir 2/3 des berechneten Wertes, wenn sie innerhalb eines Monats frei Haus zurückgesandt werden,
V. Preise
1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt, ist in unseren Notierungen die Mehrwertsteuer nicht enthalten; sie wird zusätzlich berechnet.
2. Listen- und Katalogpreise sind unverbindlich. Wir stellen stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung.
3. Bei Aufträgen, deren Gesamtwert Euro 50,– (ausschließlich Mehrwertsteuer) nicht überschreitet, behalten wir uns vor, eine Berechnungsgebühr bis zu Euro 5,– zu erheben.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Wechsel und Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung.
2. Dem Besteller ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Besteller nicht gestattet.
Der Besteller tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherheitshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen einzusenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Besteller zustehen.
3. Im Falle der Verarbeitung unserer Ware oder deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen erwerben wir an den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen Miteigentum, das der Besitzer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für uns verwahrt. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Bruchteil, der dem Rechnungsbetrag unserer Ware im Verhältnis zum Wert des entstandenen Gegenstandes entspricht. Für die Weiterveräußerung gilt Ziffer 2. entsprechend, die aus Weiterveräußerung oder sonstigem Rechtsgrund entstehende Forderung wird schon jetzt in Höhe des oben genannten Bruchteils an uns abgetreten.
4. Übersteigen die Sicherungen nach Ziff. 1-3 unsere Forderungen um mehr als 25%, so kann der Besteller hinsichtlich des überschießenden Betrags eine Freigabe von Sicherungsgegenständen verlangen.
5. Jeden Zugriff eines Dritten auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, die daraus hergestellten Gegenstände oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der Besteller unverzüglich mitzuteilen.
6. Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und aus dessen vorstehend genannten Sonderformen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventual-Verbindlichkeiten fort, die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind,
VII. Beanstandung und Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
2. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragsabschluß allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Gewährleistung geht dahin, dass wir nach unserer Wahl entweder die gelieferten Teile, bzw. erbrachte Leistungen, zurücknehmen oder neu liefern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir den Mangel nicht beheben können. Die Gewährleistung umfasst nicht den Ersatz von Nebenaufwendungen wie Ein- und Ausbaukosten, Transport und Folgekosten etc.. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden.
3. Beanstandete Ware ist stets frachtfrei an uns einzusenden. Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel sind beizufügen. Erweist sich die Beanstandung als zutreffend, dann liefern wir die ausgetauschten oder instandgesetzten Teile frachtfrei an.
4. Weiter Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen.
VIII. Rückgabe
Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Bei frachtfreien Rücksendungen, die mit unserer Zustimmung erfolgen, berechnen wir für Verwaltungsaufwand und entgangenen Gewinn bis zu 20% des Nettowertes der Ware.
IX. Haftung
Soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Bestellers, insbesondere auch solche wegen positiver Vortragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, in dem gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
X. Zahlungen
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart: sofort rein netto.
2. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
3. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist berechnen wir 2 % über dem amtlichen Bankdiskontsatz, mindestens aber 6 % Zinsen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
4. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluß wesentlich, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch im Falle einer Stundung, zur unverzüglichen Barzahlung fällig; dies gilt auch dann, wenn wir Schecks hereingenommen haben. Außerdem sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie noch angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Amtsgericht Kirchheim/Teck. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Schecks. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht zu wählen.
XII. Schlussbestimmungen
1. Maßgebend ist das deutsche sachliche Recht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt.